Haftung für Pensionsschaden bei unterkollektivvertraglicher Entlohnung
Führt der Arbeitgeber auf Grund einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung zu geringe Sozialversicherungsbeiträge ab, kann ein Arbeitnehmer bezüglich den dadurch geringeren zukünftigen Pensionszahlungen einen Schaden erleiden. Der diesbezügliche Schaden entsteht bereits im Zeitpunkt der Entrichtung der zu geringen Beiträge. Im Falle einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung kann der Dienstnehmer daher nach Ansicht des OGH (Obersten Gerichtshofs) einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dienstgeber geltend machen. Beachtet werden sollten jedenfalls auch die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes, welches Verwaltungsstrafen von bis zu € 50.000,00 pro Fall der kollektivvertraglichen Unterentlohnung vorsieht.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine dienstvertragliche Vereinbarung, wonach der Mitarbeiter zur Rückerstattung vom Dienstgeber bezahlten Ausbildungskosten im Falle der Beendigung des Dienstvertrages verpflichtet wird, zulässig. Wesentlich ist, dass eine solche Vereinbarung schriftlich getroffen wird und die Ausbildung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt. Des Weiteren muss die Höhe der Rückerstattungsverpflichtung aliquot abnehmen. Der OHG (Oberste Gerichtshof) hat kürzlich entschieden, dass die vertragliche Vereinbarung einer jährlichen Aliquotierung (Reduktion der Rückzahlungsverpflichtung in Jahresschritten) zulässig ist.