Anhebung der Deckelung für Auftragsforschung
Die Deckelung der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie für Auftragsforschung soll von EUR 100.000 pro Jahr auf EUR 1 Mio pro Jahr angehoben werden. Im Gegenzug dafür sollen die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Forschungsprämie einer strengeren Kontrolle unterzogen werden. Die Anhebung soll bereits für das laufende Wirtschaftsjahr, d.h. ab 1.1.2012, in Kraft treten. Halbierung Bausparprämie – Halbierung der Zukunftsvorsorge-Förderung
Die steuerliche Förderung für die prämienbegünstigte Pensions- und Zukunftsvorsorge sowie für das Bausparen soll halbiert werden. Demnach soll die Bausparprämie künftig mindestens 1,5 % (bisher 3 %) und maximal 4 % (bisher 8 %) betragen; der Prozentsatz der Zukunfts- und Pensionsvorsorge soll von 5,5 % auf 2,75 % reduziert werden. Die geringeren Prozentsätze sollen ab 2013 gelten, wobei der geringere Prozentsatz bei der prämienbegünstigten Pensions- und Zukunftsvorsorge bis 2016 befristet sein soll. Bislang liegen nur Ankündigungen der Regierung vor. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt daher abzuwarten. Für den Inhalt verantwortlich: Deloitte Österreich. Dieser Newsletter enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Daher übernimmt Deloitte keinerlei Haftung oder Gewährleistung für diese Informationen. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an uns. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die elektronische Übermittlung der Breaking Tax News auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen, oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine „UK private company limited by guarantee“ und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Nähere Informationen über die rechtliche Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und Ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie unter www.deloitte.com/about.
Umsatzsteuer
Vermietern steht künftig ein Vorsteuerabzug nur dann zu, wenn der Mieter auch zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies betrifft insbesondere Vermietungen an Körperschaften öffentlichen Rechts („Ausgliederungsmodelle“), Banken und Versicherungen. Die Beschränkung soll für alle Miet- und Pachtverhältnisse gelten, die ab 1. 5. 2012 abgeschlossen werden. Zudem soll die Frist für eine Vorsteuerkorrektur bei geänderter Verwendung von bisher 10 auf 20 Jahre ausgedehnt werden.