Franchise im Dialog
Praxisgerechte Lösungen im Kunden - Dialog
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Praxisgerechte Lösungen im Kunden - Dialog
Franchising ist eine Partnerschaft für den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg.
Die Definition und die Darstellung der wichtigsten Merkmale der Vertriebsform Franchising sowie der Partnerschaft von Franchise-Geber und Franchise-Nehmer stehen im Mittelpunkt. Zur Ergänzung der Definition ist eine Auflistung der Eigenschaften eines Franchise-Systems anhand eines Merkmalkataloges zweckmäßig, der die Erfolgsfaktoren im Franchising klar herausarbeitet.
Umsatzsteuer
Vermietern steht künftig ein Vorsteuerabzug nur dann zu, wenn der Mieter auch zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies betrifft insbesondere Vermietungen an Körperschaften öffentlichen Rechts („Ausgliederungsmodelle“), Banken und Versicherungen. Die Beschränkung soll für alle Miet- und Pachtverhältnisse gelten, die ab 1. 5. 2012 abgeschlossen werden. Zudem soll die Frist für eine Vorsteuerkorrektur bei geänderter Verwendung von bisher 10 auf 20 Jahre ausgedehnt werden.
Mehr Personal bei den Finanzämtern und bessere Prüfverfahren sorgen dafür, dass die Zahl der Betriebsprüfungen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Und auch in Zukunft werden sich immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen auf eine Außenprüfung im eigenen Betrieb einstellen müssen.
Kosten für Pkw-Nutzung, Taxiquittungen, Bewirtungsbelege, Hotelrechnungen, die Abrechnung der Inlands- und Auslandsspesen: Jeden Monat warten eine Menge einzelner Quittungen auf Ablage und Einreichung – eine unliebsame und oft zeitaufwändige Angelegenheit.
Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) soll Steuerpflichtige entlasten, die ihr Einkommen nicht nur für den eigenen Lebensunterhalt, sondern auch für jenen des Kindes aufwenden. Voraussetzung zur Geltendmachung ist, dass der Steuerpflichtige mindestens ein haushaltszugehöriges Kind hat und mehr als sechs Monate verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft lebt.
Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt versus Ausschüttung – eine Milchmädchenrechnung oder ein lohnendes Modell?
Habe ich künftig mehr Geld, wenn ich kein Gehalt mehr bekomme? Diese Frage stellen sich viele Gesellschafter-Geschäftsführer. Denn mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Ab 2009 sind Ausschüttungen nur noch mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Somit kann es attraktiv sein, auf eine Gehaltsvereinbarung zu verzichten und die hieraus resultierenden Mehrgewinne auszuschütten. Dann müssen diese Beträge nicht mit dem oft höheren, individuellen Steuersatz versteuert werden, wie dies beim Gehalt der Fall ist.
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann eine günstigere Alternative zur pauschalen Ermittlung der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge sein. Grundsätzlich ist der Privatanteil für ein Kraftfahrzeug pauschal mit 1% der Bemessungsgrundlage monatlich zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist die unverbindliche Preisempfehlung für das Fahrzeug und die Sonderausstattungen zuzüglich Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dies gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge. Dem monatlichen Privatanteil ist zusätzlich je Entfernungskilometer zwischen dem Wohnort und der Betriebsstätte 0,03% der Bemessungsgrundlage zuzurechnen.
Anlässlich eines Urteils des europäischen Gerichtshofs ist es – erneut – zu einigen
Neuregelungen im Widerrufsrecht gekommen. Diese Änderungen betreffen
insbesondere die Wertersatzpflicht im Falle eines Widerrufs.
Haftung für Pensionsschaden bei unterkollektivvertraglicher Entlohnung
Führt der Arbeitgeber auf Grund einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung zu geringe Sozialversicherungsbeiträge ab, kann ein Arbeitnehmer bezüglich den dadurch geringeren zukünftigen Pensionszahlungen einen Schaden erleiden. Der diesbezügliche Schaden entsteht bereits im Zeitpunkt der Entrichtung der zu geringen Beiträge. Im Falle einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung kann der Dienstnehmer daher nach Ansicht des OGH (Obersten Gerichtshofs) einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dienstgeber geltend machen. Beachtet werden sollten jedenfalls auch die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes, welches Verwaltungsstrafen von bis zu € 50.000,00 pro Fall der kollektivvertraglichen Unterentlohnung vorsieht.