- Betriebsstätten ungehindert zu betreten,
- von den dort angetroffenen Personen Auskünfte zu verlangen und
- in die zur Ermittlung erforderlichen Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Strafen bis zu 50.000,- € pro Fall
Vor kurzem hat der Ministerrat eine Gesetzesvorlage zum Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz beschlossen. Daraus resultiert für Unternehmer aktueller Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der siebenjährigen Übergangsfrist zum österreichischen Arbeitsmarkt für Staatsbürger der „neuen“ EU-Staaten mit 1. Mai 2011, soll ein effizienter Schutz vor unterkollektivvertraglicher Entlohnung geschaffen werden. Durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz soll sichergestellt werden, dass alle in Österreich beschäftigen ArbeitnehmerInnen (gleichgültig, ob es sich hierbei um inländische oder ausländische Staatsbürger handelt) jedenfalls den kollektivvertraglich festgesetzten Grundlohn erhalten. Zur Sicherstellung der Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnungen kommen den Abgabenbehörden umfassende Erhebungsbefugnisse zu. So sind diese zwecks Durchführung der entsprechenden Ermittlungen insbesondere dazu berechtigt,