Die damit verbundenen Änderungen sind im November verbindlich geworden.
Die gesetzlichen Vorgaben an die Muster-Widerrufsbelehrung haben sich,
wenn auch nur im Detail, geändert. Bei Weiterverwendung der alten
Widerrufsbelehrung läuft man Gefahr, dass die Widerrufsbelehrung insgesamt
als unwirksam erachtet werden kann. Konsequenz dessen wäre, dass der
abgeschlossene Franchise- oder Lizenzvertrag ohne zeitliche Begrenzung
jederzeit Widerrufen werden könnte.
Anlässlich eines Urteils des europäischen Gerichtshofs ist es – erneut – zu einigen
Neuregelungen im Widerrufsrecht gekommen. Diese Änderungen betreffen
insbesondere die Wertersatzpflicht im Falle eines Widerrufs.