Das Sozialversicherungssystem Österreichs ist als Pflichtversicherungssystem ausgestaltet. Vereinfacht formuliert bedeutet dies, dass eine im Inland ausgeübte Erwerbstätigkeit in der Regel automatisch und verpflichtend zur Begründung einer Sozialversicherung in Österreich führt. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Fallkonstellationen, in denen eine Tätigkeit nicht (nur) in Österreich ausgeübt wird. In diesen Fällen stellt sich somit die Frage, in welchem Land – wenn nicht in Österreich – der Erwerbstätige einer Sozialversicherung unterliegt. Gegenständlicher Aufsatz beschäftigt sich mit dieser Fragestellung, nimmt dabei aus Vereinfachungsgründen aber
nur auf jene Fälle bezug, die sich innerhalb der Europäischen Union bewegen.
von StB Dr. Martin Freudhofmeier